Änderung der Bewertung bei Sommerschauen

Ich weiss nicht, ob es schon alle mitbekommen haben, aber bei den Bewertungen gibt es ab sofort folgende Änderung.

Bei Schauen vom 01. Juni bis 31. August werden keine Qualitätsnoten und keine Punkte im Sinne von AAB Nr. VII.3 vergeben, sondern die Ausstellungstiere erhalten die in Worte gefasste Kritik und werden nach folgenden Kriterien in Güteklassen I bis IV eingestuft.
I = Vielversprechendes Tier mit sehr guten Anlagen;
II = Tier mit guten Anlagen; Fertigbild jedoch noch fraglich;
III = Tier mit weniger guten Anlagen; Fertigbild sehr fraglichen;
IV = Tier mit Ausschlussfehler.

Bei Jungtierschauen bis 30.September ist eine Bewertung nach Güteklassen gestattet.

Für die Bewertung können die üblichen Bewertungskarten für die Qualitätsbewertung ebenso verwendet werden, wie spezielle Bewertungskarten für Jungtierschauen.“

Erläuterung:
“Gemäß Beschluss der Bundesversammlung 2013 werden ab dem Jahr 2013 auf Schauen im BDRG im Zeitraum vom 01.Juni bis 31.August keine Qualitätsnoten vergeben, sondern es erfolgt eine Einstufung aller vorgestellten Tiere in Güteklassen. Die vier Güteklassen erhalten die römischen Ziffern I bis IV anstelle der bei der Qualitätsbewertung vergebenen Qualitätsnoten. Die Tiere erhalten auf der Bewertungskarte eine verbale Kritik in den Kategorien Vorzüge, Wünsche, Mängel wie bei der Qualitätsbewertung, wobei in der Wortwahl stärker auf die Anlagen abgestellt werden kann. Der Preisrichter ist daher viel weniger als bei der Vergabe von Qualitätsnoten in der Schwierigkeit an einem im Gefieder unfertigen Tier eine Bewertung zu vergeben, die so auch nach der Mauser noch gelten soll. Vielmehr stellt die jeweilige Güteklasse darauf ab, wie das Fertigbild des
Tieres sein könnte.
Auch in Verbindung mit den Güteklassen können Preise vergeben werden und zwar bei Güteklasse I alle vorhandenen Preise, bei Güteklasse II nur Zuschlagspreise und die Güteklassen III und IV bleiben ohne Preise.”