Verschärfung des Tierschutzgesetzes 2012

Werte Züchterfreunde,

Das Tierschutzgesetz wird novelliert und soll im November 2012 gültig werden. Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist unter anderem ein Ausstellungsverbot für Rassegeflügel mit Qualzuchtmerkmalen vorgesehen. Ob ein Qualzuchtmerkmal vorhanden ist, sollen die zuständigen Amtstierärzte entscheiden können.

„Als Leitlinie für die Beurteilung steht ihnen dabei, ebenso wie den Züchtern, das vom damaligen Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
herausgegebene „Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes“ („Qualzuchtgutachten“) zur Verfügung“, äußerte Bundesministerin Ilse Aigner.

Der neue Tierschutz-Gesetzesentwurf wurde bereits am 23.05.2012 vom Bundeskabinett genehmigt. Die Einsprüche dazu wurden vom Bundesrat am 06.07.2012 behandelt. Jetzt befasst sich damit der Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die erste Lesung dazu im Bundestag findet am 27./28.09.2012 statt, dann wird über den Gesetzesentwurf abgestimmt.

Das Ausstellungsverbot für Rassegeflügel darf nicht im Gesetz verankert werden. Der Not gehorchend, haben wir in den letzten Wochen die „Arbeitsgemeinschaft Rassegeflügel – Vielfalt bewahren“ ins Leben gerufen.

Jetzt sind Sie alle, Ihre Familien, Freunde und Bekannten aufgefordert,  an den Ausschuss, die Bundestagsabgeordneten ihrer Wahlkreise, evt. Frau Bundesministerin Ilse Aigner und den Tierschutzbeauftragten der Länder zu schreiben. Auch sollen sie mit den Politikern aus den Ländern und Kommunen Kontakt aufnehmen. Nur dadurch haben  wir noch eine minimale Chance, das Ausstellungsverbot für Rassegeflügel zu verhindern.

Die für Ende des Jahres geplante Verschärfung des Tierschutzgesetzes geht uns alle an! Sie sieht vor, dass die verantwortlichen Amtstierärzte der Landkreise entscheiden können, ob sie die im Qualzuchterlass aufgeführten Rassen zu einer Ausstellung – egal ob Orts-Kreis-Landes- und Bundesschau – zulassen oder nicht. Auf die Zusammenstellung der Liste hat der BDRG keinen Einfluss. Es kann also auch Ihre Rasse dabei sein!

Das macht uns Angst!

Der BDRG steht seit Monaten in dieser Angelegenheiten im Kontakt mit dem zuständigen Ministerium. Eine entwarnende Antwort ist aber bisher nicht eingegangen.

Aus diesem Grunde sind aktive Züchter um die Züchterfreunde Manfred Bartl, Wolfgang Schreiber und Reinhard Nawrotzky aktiv geworden. Sie haben die
Arbeitsgemeinschaft Rassegeflügel – Vielfalt bewahren (ARGE R – Vb)

Gegründet und ein Konzept entwickelt, wie Sie, wie wir uns aktiv einschalten können. Dabei gilt es, auch bestehende Kontakte zu nutzen und Abgeordnete auf Landes- und Bundesebene anzuschreiben. Schildern Sie diesen gewählten Volksvertretern den Umgang mit den uns anvertrauten Tieren und unsere Verantwortung als praktizierende Tierschützer. Eine Verantwortung, die wir täglich gewissenhaft wahrnehmen.

Entsprechende Musterbriefe sowie den ausführlichen Aufruf der „Arbeitsgemeinschaft Rassegeflügel – Vielfalt bewahren“ und des BDRG finden Sie auf der Homepage des VZV unter: www.vzv.de.

Zögern Sie bitte nicht! Es ist in der Tat nicht mehr „fünf vor zwölf“ sondern es ist bereits „zwölf“ !

 

Word Dokument ARGE-Ansprechpartner in den Ministereien

PDF Dokument ARGE-Ansprechpartner in den Ministereien

 

Word Dokument ARGE-Mitglieder des Ausschusses

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Word Dokument ARGE-Protestschreiben kurz

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Word Dokument ARGE-Züchterschreiben

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Word Dokument ARGE-Unterschriftenliste

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15 Gedanken zu „Verschärfung des Tierschutzgesetzes 2012

  1. INFO, 07. November 2012

    „Arbeitsgemeinschaft Rassegeflügel – Vielfalt bewahren“

    Hallo liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

    gerade habe ich mit Berlin telefoniert. Die für heute vorgesehene, nicht öffentliche zweite Lesung wurde erneut verschoben. Es wird noch immer verhandelt. Die Ausstellungsverbote sollen weg sein! Warten wir ab.

    Noch ein paar Auszüge der letzten Zeit aus Reaktionen von Politikern, die bei mir gelandet sind.

    18. Oktober: Ein sehr ausführliches Schreiben der Umweltministerin von Rheinland-Pfalz an Zuchtfreund Demler (LV-Vorsitzender). Ein Dr. Irsch bringt in ihrem Auftrag nochmal sehr ausführlich die alten Argumente unter Hinweis auf das alte Gutachten.

    25. Oktober: Rainer Erdel MdB (FDP) im Namen der bayerischen FDP-Landesgruppe:
    1. Züchtungen, die der jeweilige Zuchtverband als unbedenklich einstuft, müssen weiterhin möglich sein.
    2. In der Vollzugspraxis muss eine Behörde die wissenschaftliche Wahrscheinlichkeit einer Qualzucht nachweisen. Pauschalurteile über ganze Rassen mit bestimmten Merkmalen sind dabei nicht akzeptabel.
    Im Übrigen schreibt er, dass die FDP zu dem Schluss gekommen ist, dass dieses Ausstellungsverbot aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden sollte, und in dieser Sache in intensiven Verhandlungen mit der Union ist.

    22. Oktober: Über den Brief vom Staatsminister Josef Miller und seinen Schriftverkehr mit Dr. Marcel Huber (alles Bayern) hatte ich in der letzten Info schon berichtet.

    29. Oktober: Maria Noichl, Sprecherin für Agrar und Forst (SPD Bayern) im Auftrag von Markus Rinderspacher schreibt von der Verantwortung und Pflicht der SPD uns als Züchter zu unterstützen, ohne den zeitgemäßen Tierschutz zu vernachlässigen. Sie will das Thema Rassegeflügel im Landwirtschaftsausschuss zur Sprache bringen. „ Es soll hinterher keiner sagen können: Wir haben es nicht gewusst!“
    Die Abgeordneten Maria Noichl, Annette Karl, Horst Arnold, Bernhard Roos und Fraktion (SPD) haben am 11. 10. 2012 folgenden Antrag gestellt:

    Novellierung des Tierschutzgesetzes (TSchG) – Auswirkungen auf die bayerische Rassegefügelhaltung
    Der Landtag möge beschließen:
    Die Staatsregierung wird aufgefordert, über mögliche Konsequenzen der Rassegeflügel-haltung in Bayern infolge der Novellierung des Tierschutzgesetzes dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schriftlich zu berichten.
    Insbesondere solle auf das geplante Ausstellungsverbot und der zu erwartenden Auswirkung auf die Kleintierzuchtvereine eingegangen werden.

    Den Bericht der Staatsregierung will mir Frau Noichl sofort nach Erhalt zusenden.

    Vergleicht das mal mit den ursprünglichen SPD-Aussagen, wonach denen die Novellierung und das Ausstellungsverbot nicht weit reichend genug war. Egal, was jetzt letztlich herauskommt, ich denke, wir dürfen schon ein wenig stolz sein, dass wir „Gesicht“ gezeigt haben. Und zwar nach allen Seiten.

    25. Oktober: Minister Remmel vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW lässt durch Prof. Dr. Jaeger mitteilen, dass man unseren Bemühungen (Erhaltung vielfältiger Rassen, Förderung der genetischen Vielfalt, Sicherung einer pädagogisch sinnvollen Freizeitbeschäftigung) hohe Wertschätzung zollt. Das kennen wir doch alle von den diversen Ausstellungseröffnungen. Akzeptiert das nicht mehr! Fragt die Schirmherren und sonstigen Ehrengäste, was sie konkret für uns tun?
    Auch der Prof. Jaeger kommt nach dieser schönen Einleitung mit den alten, wohlfeilen Argumenten zur Qualzucht.

    29. Oktober: Ministerpräsident Seehofer lässt mitteilen, dass er mein Schreiben an das zuständige Ministerium weitergeleitet hat, mit der Bitte unsere Argumente zur Kenntnis zu nehmen und mir unmittelbar zu antworten.

    Ich denke, das war so der Schlussbericht über den Schriftverkehr in Sachen Tierschutzgesetz. Jetzt schau´n wir mal, was heraus kommt. Und dann werden wir das Beste daraus machen. Unsere Rassestandards sind wichtig, aber sie müssen dem artgerechten Verhalten und dem Wohlbefinden unseres Hausgeflügels dienen. Nicht die Ausstellungen sind das Maß aller Dinge, sondern die Lebensqualität unseres Federviehs, die wir ihm in einer lebenswerten, rassebezogen strukturierten Umgebung schaffen und erhalten müssen.

    Von diesem Fundament aus wollen wir die kommenden Ausstellungen genießen, zu denen ich Euch allen viel Freude und Erfolg wünsche.

    Schöne Grüße und eine gute Zeit,
    Wolfgang Schreiber

  2. Hallo Freunde,

    gestern war die öffentliche Anhörung im Ausschuss in Berlin. Wer will, kann sich die drei Stunden im Internet unter bundestag – mediathek ansehen. In der ersten Stunde die Statements der Vertreter verschiedener Institutionen, danach wurden die von den Ausschussmitgliedern befragt. Das Wort „Rassegeflügel“ ist gar nicht gefallen. Es ging vor allem um Ferkel kastrieren. Schwänzchen kupieren, Schenkelbrand bei Pferden, Hörner abschneiden bei Kühen. Beim Geflügel ging es um das Schnabelkürzen bei Masthühnern, interessant, eine Legeleistung von 250 Eiern im Jahr wird auch als Qualzucht gesehen. Weiter wurden angesprochen überschwere Puten, die vornüber kippen und Mastenten, die ab einem gewissen Alter nicht mehr aufstehen können, und eingehen, weil sie nicht ans Wasser kommen. Also, alles keine Probleme bei unserem Hausgeflügel.

    Qualzucht wird abgelehnt, das ist selbstverständlich. Es wurde aber herausgestellt, dass jedwede Maßnahmen auf eindeutigen Forschungsuntersuchungen beruhen müssen. So gesehen, müsste das Ausstellungsverbot auf Grund des alten Qualzuchtgutachtens vom Tisch sein.

    Wir bleiben dran,
    beste Grüße
    Wolfgang Gabriela Schreiber

  3. Zeitplan für die Novelle des Tierschutzgesetzes:

    17. 10. 2012 Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    25. 10. 2012 2./3. Lesung Bundestag

    23. 11. 2012 Bundesrat

    Wir sind also auf der Zielgeraden, und der Schlussspurt ist angesagt.

    Bitte unterstützt uns. Ihr könnt euch auch auf der HP als Unterstützer eintragen.
    http://www.tierschutz-rassegefluegel-vielfalt-bewahren.de/herausforderung/wer-ist-dabei/

  4. INFO, 16. Oktober 2012

    „Arbeitsgemeinschaft Rassegeflügel – Vielfalt bewahren“

    Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

    ein viertel Jahr guter Aktivitäten hat einen vorläufigen Abschluss gefunden. Ich denke wir sollten ein wenig innehalten und ein Resümee ziehen. Jeder für sich natürlich.

    Mich fasziniert, dass wir es ohne vereinsmäßige Struktur und ohne festes Programm geschafft haben, in dieser kurzen Zeit soviel Resonanz zu erzielen. Wir haben „Gesicht gezeigt“, wir sind für eine gute Sache eingestanden und wir wurden ernst genommen. Wie das mit der Änderung des § 11b des Tierschutzes ausgeht, werden die nächsten Tage zeigen. Wir haben alles getan, was uns möglich war, und wir haben es zumindest geschafft, Politiker und Funktionäre zum Nachdenken zu bringen. Das hat nicht jedem gefallen, aber wir haben auch viele Freunde gefunden und vor allem unsere Internetseite wurde von vielen Geflügelhaltern sehr gut aufgenommen. Es freut einen schon, wenn Leute, die nicht organisiert sind, anrufen und sich für die schöne Home Page bedanken. Ein Dank, den ich gern an Reinhard weitergebe, der hier ja die Hauptarbeit leistet.

    In den letzten Tagen haben wir ja noch eine konzertierte Aktion an die bayerischen Politiker in Bund und Land gestartet und zuletzt habe ich nochmal alle in den Ländern für den Tierschutz zuständigen Ministerinnen und Minister angeschrieben. Jetzt warten wir die nächsten Termine ab:
    17. Oktober: Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    23. Oktober: 2./3. Lesung im Bundestag
    25. November: Bundesrat

    Die gute Aufnahme unseres Internetauftrittes führt geradewegs zu dem mittelfristigen Ziel unserer Bewegung: Der positiven Darstellung unseres Umgangs mit dem Hausgeflügel in der Öffentlichkeit. Hier müssen wir uns bewegen, damit wir in Zukunft in Ruhe unser Rassegeflügel züchten, halten und ausstellen können, wie all die Generationen vor uns. Wir haben uns ja vor drei Monaten zusammengefunden, um das angedrohte Ausstellungsverbot zu verhindern. Jetzt müsst Ihr Euch überlegen, ob Ihr auch diesen Weg mitgehen wollt. Es wird ein langer Weg, und ich denke, wir Alten sollten eine Tür in die Zukunft der Rassegeflügelzucht öffnen und offen halten. Die Jüngeren müssen hindurch und weiter gehen um eines Tages die Tür für unsere Enkel zu öffnen. Das hat so was von dem alten Bauern, der einen kleinen Baum pflanzt, wohl wissend, dass erst sein Enkel das Holz gewinnen wird.

    Bevor ich völlig in die Philosophie abdrifte, wünsche ich Euch eine spannende Zeit,
    Wolfgang Schreiber

  5. In seinem Antwortschreiben an einen Züchter sieht Dr. Stefan Birkner, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, keine Notwendigkeit für eine Novellierung des Tierschutzgesetzes und solidarisiert sich mit den Bemühungen des BDRG Ausstellungsverboten entgegen zu wirken. Wörtlich führt er in seinem Schreiben aus:

    Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt haben sich die Mitgliedsstaaten nicht nur verpflichtet, die freilebende Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten, sondern auch die Vielfalt der über die Jahrtausende vom Menschen geformten Nutzpflanzen und Haustierrassen zu bewahren. Diese Rassen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Landeskultur. Das gilt selbstverständlich auch für das Rassegeflügel.

    Bereits Ende des 19. Jahrhunderts, also über 100 Jahre bevor die Staatengemeinschaft den Wert der Erhaltung der biologischen Vielfalt in einem Übereinkommen festgeschrieben hat, hat der Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter damit begonnen, Geflügel-, Hühner und Taubenrassen nach vereinbarten Standards gezielt zu züchten und damit als Kulturgut für die Nachwelt zu erhalten. Er hat sich damit große Verdienste erworben. Ich möchte es nicht zulassen, dass diese Verdienste durch neue Vorschriften, die der Sache nicht gerecht werden, geschmälert werden.

    Eines der wichtigsten Ziele der Niedersächsischen Landesregierung war und ist der Abbau überflüssiger Bürokratie. Vor diesem Hintergrund vermag ich es nicht nachzuvollziehen, warum in das Tierschutzgesetz ein bürokratieträchtiges neues Ausstellungsverbot aufgenommen werden soll, mit dem das Ausstellen von Tieren verboten werden soll, deren Zucht ohnehin nicht erlaubt ist. Ebenso wenig Sinn würde ein Ausstellungsverbot für Tiere machen, deren Zucht gestattet ist.

    Ich werde den Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter unterstützen und mich innerhalb der Niedersächsischen Landesregierung und auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Großgeflügel-, Hühner und Taubenrassen, die in den jeweils geltenden Standards des Verbands aufgelistet sind, von den Bestimmungen des § 11 b des Tierschutzgesetzes in Form einer entsprechenden gesetzlichen Ausnahmeregelung ausgenommen werden.

    Dr. Stefan Birkner

  6. INFO, 10. September 2012

    „Arbeitsgemeinschaft Rassegeflügel – Vielfalt bewahren“

    Hallo, liebe Frauen und Männer, die Ihr Euch mit uns auf den Weg gemacht habt,

    es ist nicht leicht immer wieder eine neue Anrede zu finden. Ich habe mir auch überlegt, ob es genügend Neues zu berichten gibt, und ob ich diese Woche überhaupt eine INFO schreiben soll.

    In der letzten Woche ist nichts Aufregendes passiert. Das ist doch auch ganz gut so. Viele sind jetzt unterwegs auf Richtertagungen in den Landesverbänden oder Sommer- und Herbsttagungen der Sondervereine. Da wird natürlich auch das Thema „Tierschutzgesetz“ angesprochen, oft recht kontrovers. Auch das ist gut so. Natürlich gibt es zu dieser Thematik unterschiedliche Meinungen. Wichtig ist, dass wir ehrlich diskutieren und die Argumente der anderen anhören. Wichtig ist aber auch, dass wir wach bleiben und uns nicht einlullen lassen. Es gibt positive Anzeichen, aber gewonnen ist noch gar nichts. Deshalb ist es nötig, dass die Einwände gegen die Änderung des § 11b des Tierschutzgesetzes weiter gehen. Nicht nur an den Ausschuss, sondern nach wie vor auch an die zuständigen Landesminister. Bei Unterschriftenlisten muss es nicht immer das Original sein, Kopien reichen auch.

    Es freut mich, dass unser weiteres Anliegen, die Veränderung unseres Bildes in der Öffentlichkeit, besonders bei jungen Zuchtfreunden auf Interesse stößt. Man spürt, dass schon auch eine Stimmung im Lande ist, die Veränderung will. Es sind die Jungen, die nicht damit einverstanden sind, dass sich alles nur immer um Ausstellungen, Bewertungen und Preise drehen soll. Wir müssen auf sie zugehen und ihnen zuhören, auch wenn „das schon immer so und so gemacht wurde“. Unsere Ausrichtung auf möglichst immer steigende Meldezahlen, auf das Primat der Zurschaustellung in langen, langweiligen Käfigreihen, zuerst die Herren, dann die Damen, hat uns in der öffentlichen Wahrnehmung nichts gebracht. Viele glauben, dass unsere Zukunft in der Darstellung der Freude am Umgang mit unserem Federvieh in einem natürlich gestalteten Ambiente ist. Probieren wir es!

    Schöne Grüße aus der Dreihelmenstadt Landshut,
    Wolfgang Schreiber

  7. INFO, 03. September 2012

    „Arbeitsgemeinschaft Rassegeflügel – Vielfalt bewahren“

    Hallo Freundinnen und Freunde des Rassegeflügels,

    heute informiere ich Euch über eine interessante Stellungnahme des Abgeordneten Andreas Mattfeldt, auf die mich Zuchtfreund Dieter Dammann aufmerksam gemacht hat. Ihr findet sie im Internet unter der Adresse: http://www.andreas-mattfeldt.de. Meine Antwort habe ich dieser INFO beigefügt. Sie fasst wieder mal alles zusammen, und wir haben ja auch neue Unterstützer, für die das bestimmt interessant ist.

    Jetzt ist ja auch wieder die Zeit der Treffen in den Sondervereinen. Da können wir schön aktiv bleiben. Ich war dieses Wochenende bei der Franzosentagung in der Nähe von Halle. Außer Baustellen zählen auf der Autobahn konnte ich auch interessante Gespräche über unsere Sache führen. Es gab viel Zustimmung und die gesammelten Unterschriften werden wieder einige Politiker erfreuen.

    Es gibt ein sehr interessantes Magazin „LAND LUST“, mit wunderschönen Beiträgen und herrlichen Fotos, direkt auf unser Bewegung zugeschnitten. Wir würden gern mit dieser Redaktion zusammenarbeiten. Die Familie Bastian hat sich schon, leider vergeblich, darum bemüht. Viele kennen das Magazin, wer kennt die Chefredakteurin, Frau Frieling-Huchzermeyer? Sie möchte dass nicht, doch so leicht wollen wir ja nicht aufgeben!

    Ich wünsche Euch eine gute Woche,
    Wolfgang Schreiber

  8. „Arbeitsgemeinschaft Rassegeflügel – Vielfalt bewahren“

    03. September 2012

    Sehr geehrter Herr Mattfeldt,

    mit Interesse habe ich den Beitrag zur augenblicklichen Situation der Rassegeflügelzüchter auf Ihrer HP gelesen. Sie wurden von diversen Zuchtfreunden in Ihrem Wahlkreis angesprochen. Wir, die ARGE, haben diese bundesweite Welle ausgelöst, und deshalb darf ich Ihnen darstellen, was die Ziele unserer Bewegung sind.

    Gegründet haben wir uns in der zweiten Julihälfte, als wir von der beabsichtigten Novellierung des § 11b des Tierschutzgesetzes erfahren haben. Unsere große Sorge war es, dass hier eine Gesetzesänderung verabschiedet werden soll, die keinen Sinn macht, aber einer seit Generationen gepflegten Rassegeflügelzucht großen Schaden zufügen würde. Auf Einzelheiten dazu brauche ich hier nicht eingehen. Sie finden das, wenn Sie uns mal besuchen wollen, auf unserer Internetseite http://www.tierschutz-rassegefluegel-vielfalt-bewahren.de .

    Ein paar Fakten: Den Aktivitäten des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz liegen ideologische Vorstellungen von Tierhaltungsgegnern zugrunde, die seit Jahren nach dem Leitsatz, „Tiere sind vor den Menschen zu schützen“, anstreben, jede Form der Tierhaltung zu verhindern, egal, ob in Zoos, Zirkussen, in der Landwirtschaft, bei den Haustieren, und natürlich auch bei uns Rassegeflügelzüchtern. Unterstützt werden sie durch eine durch Horrorbilder aus der Massentierhaltung verunsicherte und abgeschreckte Öffentlichkeit, und natürlich auch durch Politiker, die auf diesen Zug aufspringen.

    In dem sog. „Qualzuchtgutachten für Heimtiere“ ist die Definition für Heimtiere:
    „Der Ausdruck Heimtier bezeichnet ein Tier, das der Mensch insbesondere in seinem Haushalt zur eigenen Freude und als Gefährten hält oder das für diesen Zweck bestimmt ist (Artikel 1 des Europäischen Heimtierabkommens).

    Trotz dieser klaren Festlegung werden Haustaube, Hausgans, Hausente und Haushuhn neben Hunden und Katzen zusammen mit Lachtaube, Wellensittich, Nymphensittich, Zebrafink, Jap. Mövchen und Kanarienvogel aufgeführt. Ich kannte einige Gutachter von damals, honorige Professoren (ich selbst war damals zu einer Anhörung ins Ministerium nach Bonn eingeladen); wie diese Aufzählung entstehen konnte, verstehe ich nicht, und ich verstehe auch nicht, dass unser Verband das nicht vor zehn Jahren schon beanstandet hat.

    Wir haben aber auch kein Nutzgeflügel, wie es der Tierschutzbeauftragte des BDRG, Dr. Götz, neuerdings propagiert, und können somit auch nicht der Nutztierverordnung unterliegen. Die ARGE hält sich an die Darstellung der EU von 2006:

    Hausgeflügel: Hühner, Puten, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Rebhühner und Laufvögel, die zu Zuchtzwecken, zur Erzeugung von Fleich oder Konsumeiern oder zur Aufstockung von Wildbeständen in Gefangenschaft gehalten und aufgezogen werden;
    Nutzgeflügel, mindestens 72 Stunden altes Haugeflügel, das zur Erzeugung von Fleisch und/oder Konsumeiern oder zur Aufstockung von Wildbeständen aufgezogen wird.
    Genau das trifft für unser Rassegeflügel zu, ist eine Definition der EU, gilt also auch für die anderen Länder. Wir verstehen nicht, warum Ministerium und Verbände an umständlichen und noch nicht einmal zutreffenden Regelungen herumbasteln, wenn so eine einfache und vernünftige Beschreibung vorliegt.

    Noch ein Paar Sätze zu den Zielen unserer Bewegung.

    1. Durch Information aller Beteiligten die beabsichtigte Änderung des § 11b des Tierschutzgesetzes zu verhindern, soweit das Rassegeflügel betroffen ist.

    2. Eine deutliche Verbesserung unseres Bildes in der Öffentlichkeit. Die Zoos haben durch großartige Maßnahmen zur Erhaltung bedrohter Tierarten, durch Auswilderungsprojekte und deren Unterstützung vor Ort den Tierhaltungsgegnern die Argumente genommen. Auch wir brauchen ein besseres Image, damit wir aus der Schusslinie kommen und nicht von der jeweiligen Stimmungslage in Berlin abhängig sind. Rassegeflügelzüchter sind Vogelfreunde, Vogelschützer und Tierschützer. Wir erhalten wertvolles Genmaterial und dienen so der Biodiversität.

    Wir freuen uns über unsere Unterstützung,
    mit freundlichen Grüßen

    für die ARGE
    Wolfgang Schreiber
    Veichtederpointweg 6
    84036 Landshut
    Tel. 0871 42405

  9. Antwort auf das Schreiben:

    Sehr geehrte/r Frau/Herr Rebhahn,
    im Namen von Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber dürfen wir Ihnen für Ihre E-Mail vom 17.08.2012 danken.
    Sie bitten ihn darin um Unterstützung und äußern zugleich Bedenken hinsichtlich der geplanten Änderung des § 11b Tierschutzgesetz zur sogenannten „Qualzucht“.
    Dazu dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen:
    Die Regelungen zum Verbot der „Qualzucht“ im Tierschutzgesetz bestehen bereits seit 1986. Die geänderte Fassung unterscheidet sich von der aktuell gültigen Fassung durch eine Umformulierung in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Veränderungen, die mit Leiden, Schmerzen oder Schäden einhergehen. Diese Änderung ist notwendig, damit das Verbot auch in der Praxis seine Wirkung entfalten kann. Grundsätzliche Änderungen zur bisherigen Fassung ergeben sich dadurch nicht. Insbesondere ist ein Zuchtverbot nach wie vor an das Auftreten von Schmerzen, Leiden oder Schäden geknüpft.
    Neu ist das Verbot, mit Tieren an Ausstellungen oder sportlichen Wettkämpfen teilzunehmen, bei denen das Vorliegen von Qualzuchtmerkmalen bestätigt wurde. Durch das Ausstellungsverbot entfällt ein Anreiz, Tiere, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, weiterhin zu züchten und auszustellen. Zudem sind hiervon auch Tiere aus dem Ausland betroffen, so dass kein Anreiz zur Verlagerung der Zucht von Tieren für den Deutschen Markt ins Ausland oder Wettbewerbsnachteile für Züchter in Deutschland geschaffen werden.
    Das Ziel einer verantwortungsvollen Zucht ist aus Tierschutzsicht das vitale, gesunde, schmerz- und leidensfreie Tier. Die Zucht auf Merkmale, die mit diesem Ziel nicht vereinbar sind, muss nach dem Tierschutzrecht unterbunden werden.
    Nähere Informationen zu derartigen Merkmalen finden Sie im „Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)“, das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter Beteiligung von Züchtern, Zuchtverbänden und Sachverständigen herausgegeben wurde und das Sie im Internet unter
    http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/Qualzucht.pdf?__blob=publicationFile finden können. In der Regel kommt es bei dem jeweiligen Merkmal auf den Grad der Ausprägung an. Daher sind im Allgemeinen nicht bestimmte Rassen betroffen, sondern genetische Linien mit extremer Ausprägung eines Merkmales.
    Diese Bestimmungen sind, wie bisher auch, für alle gezüchteten Tierarten und -rassen verbindlich, etwaige Sonderregelungen für bestimmte Tierarten sind tierschutzrechtlich nicht möglich. Damit gelten für die Zucht des Rassegeflügels die gleichen Grundsätze, die auch bei der Zucht von anderen Tieren zu beachten sind.
    Zusammenfassend möchten wir darauf hinweisen, dass es durch die geplante neue Fassung des § 11b des Tierschutzgesetzes keine Einschränkungen bei der verantwortungsvollen Zucht von Rassegeflügel geben wird.
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Angela Löw
    Regierungsdirektorin
    Servicestelle
    im Bayerisches Staatsministerium
    für Umwelt und Gesundheit
    Rosenkavalierplatz 2
    81925 München
    Tel.: 0 89 / 92 14 – 00
    Fax: 0 89 / 92 14 – 24 25
    mailto:poststelle@stmug.bayern.de
    Internet: http://www.stmug.bayern.de

  10. Sehr geehrter Herr Dr.Huber,

    Ich bitte Sie dringend Ihren Einfuss geltend zu machen und in der geplanten Änderung von §11b Tierschutzgesetz den Bereich Rassegeflügel ersatzlos zu streichen.
    Ausstellungen sind das Erntedankfest der Tierliebhaber !!!!!!!!!! und sind fest im Deutschen Kulturgut verankert.

    Ist Ihnen auch nur Ansatzweise bewusst welchen wirtschaftlichen und auch seelsichen Schaden Sie mit dieser schleichenden Massenausrottung von seit jahrhunderten bestehendem Rassegeflügel anrichten ???????????

    Sie vernichten durch die Fehlberatung mediengeiler militanter Tierschützer althergebrachtes Kulturgut

    Wir sprechen hier von gut 90 000 Tieren-eher mehr , die durch diese Änderung eliminiert und ausgerottet werden.
    – es hängen Arbeitsplätze dran- erkundigen Sie sich bei Muskator; und SOLLFANK den grössten deutschen Futtermittel und Zubehör Produzenten wie sich so was auswirkt

    – es hängen Steuergelder dran- weil die Züchter Futter kaufen, Zubehör, Benzin, Heizmatereal usw.
    – SIE NEHMEN ÄLTEREN MENSCHEN IHRE LETZTE FREUDE

    – UND – SIE denunzieren ehrhafte Bürger zu Qualzüchtern und Verbrechern am Tier, und das in der Öffentlichkeit ohne auch nur ansatzweise eine vernünftige Begründung dafür zu haben.

    Ihre profilierungssüchtigen Berater welche definitiv auf dem Rücken ehrbarer Bürger und Tierliebhaber nach oben kommen wollen werden in der Öffentlichkeit nicht den Kopf hinhalten –

    Sie stehen als Massentiervernichter im Rampenlicht und werden samt Ihren Parteien bei den Wählern für diesen Fehltritt gerade stehen.
    Und da sprechen wir von rund 2-3 Millionen Wählern, wovon mit Sicherheit die meisten aus Protest anders wählen werden als Ihnen Lieb ist.

    Ich bitte Sie nochmals das Ganze zu überdenken und einzulenken
    das Volk wird es Ihnen Danken !!!!

    Hochachtungsvoll, Rebhahn

  11. In verschiedenen Veröffentlichungen kann man lesen, dass das Ausstellungsverbot nun nicht kommt. Das ist falsch! Richtig ist, dass die Politiker durch den massiven Protest der gesamten Rassegeflügelzüchterschaft nun gesprächsbereit sind und auch Zugeständnisse signalisiert haben.

    Wir dürfen aber bei unserem Protest nicht nachlassen!

    Erst nach der Abstimmung im Bundestag, vermutlich am 16.11.2012, können wir von einem Erfolg oder Nichterfolg berichten!!!

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