Werte Züchterfreunde,
Das Tierschutzgesetz wird novelliert und soll im November 2012 gültig werden. Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist unter anderem ein Ausstellungsverbot für Rassegeflügel mit Qualzuchtmerkmalen vorgesehen. Ob ein Qualzuchtmerkmal vorhanden ist, sollen die zuständigen Amtstierärzte entscheiden können.
„Als Leitlinie für die Beurteilung steht ihnen dabei, ebenso wie den Züchtern, das vom damaligen Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
herausgegebene „Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes“ („Qualzuchtgutachten“) zur Verfügung“, äußerte Bundesministerin Ilse Aigner.